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Allgemeine Geschäftsbedingungen der emc elektromanagement & construction GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Werkleistungen und Produkte der emc elektromanagement & construction GmbH (nachfolgend „emc“ genannt), sofern nicht die Allgemeinen Mietbedingungen der emc zur Anwendung kommen.


Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personen- oder Handelsgesellschaft bezeichnet, welche mit der emc in Vertragsbeziehung steht.

1. Geltungsbereich

1.1. Die AGB gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder unentgeltlich – welche die emc erbringt, allerdings gehen schriftliche Vertragsbestimmungen, wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen oder die Allgemeinen Mietbedingungen den AGB im Fall von Widersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.emc-austria.at publiziert.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote der emc sind, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst verbindlich, wenn die emc nach Erhalt eines Auftrages diesen schriftlich bestätigt hat. Gleiches gilt für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden.

3. Liefer- und Abnahmeverpflichtung

3.1. Der Umfang der Lieferungen/Werkleistungen richtet sich im Rahmen der Liefermöglichkeiten nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die emc ist zur Teillieferung/Teilwerkleistung berechtigt. Die Liefertermine sind unverbindlich, sie werden jedoch nach bestem Können eingehalten. Hat die emc die Verzögerung der Lieferung zu vertreten, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Änderungen in Farbe und Form sowie technische Änderungen bleiben der emc vorbehalten.

4.2. Sämtliche Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne weiteren Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist so zu leisten, dass die emc spätestens am 14. Tag nach dem Datum der Rechnungslegung über den Zahlungseingang verfügen kann. Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln jener Tag, an dem die emc über den Betrag verfügen kann. Wird eine Rechnung nicht binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beeinsprucht, gilt diese als angenommen.

4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren im Eigentum der emc.

4.4. Bei Zahlungsverzug ist die emc berechtigt sämtliche entstehenden Kosten zuzüglich 12 % Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Mahnungen werden weiters € 8,00 Manipulationsgebühren pro Mahnung und Zahlungserinnerung verrechnet. Bei Zahlungsverzug ist die emc berechtigt, alle Rechnungen des Kunden fällig zu stellen.

4.5. Die emc ist berechtigt vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, wodurch der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben wird.

5. Gewährleistung

5.1. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Ermessen der emc durch Nachlieferung oder Verbesserung behoben. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Gelieferte Waren sind unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich geltend zu machen. Die schriftliche Rüge muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Waren – jeden­falls aber noch vor Einbau/Weiterverarbeitung geltend gemacht werden. Mangelhafte Waren sind unverzüglich im unbearbeiteten Zustand zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen vorstehende Regelungen schließt jegliche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche aus.

5.2. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von emc, seitens Dritter oder vom Kunden selbst vorgenommen werden, spätestens aber 24 Monate ab Übergabe.

6. Rücktritt und Kündigung des Vertrages

6.1. Die emc ist berechtigt vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung, zurückzutreten

wenn der Kunde oder ein Dritter einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens stellt, ein Konkursverfahren eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen des Vertrages dieser AGB oder anderen gesetzlichen Bestimmungen verstößt
der Kunde gegen die übernommenen Vertragspflichten gröblich verstößt
der Kunde mit Bezahlung einer Rechnung mehr als 20 Tage in Verzug ist.
6.2. Tritt die emc gemäß Punkt 6.1. der AGB vom Vertrag zurück, hat die emc Anspruch auf Ersatz des der emc entgangenen Gewinns zuzüglich des Ersatzes der bisher entstandenen Aufwendungen.

7. Haftung

7.1. Die emc haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, die vertragliche und deliktische Haftung wird auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht der emc ist mit der Auftragssumme der Höhe nach begrenzt. Die Haftung für Vermögens- und Folge­schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

8.1. Die emc behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Die Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben.

9. Sonstige Vereinbarungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB namentlich dieser Klausel, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1. Durch dieses Vertragsverhältnis gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.
10.2. Die Anwendung UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
10.3. Die Geltung der Ö-Norm B2110 und A2060 wird hiermit vereinbart.
10.4. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in 3100 St. Pölten

 

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Zertifikat Nr. 2010042000626
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OHSAS 18001
Zertifikat Nr. 20116112006772
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